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Geh- und Radweg Oberbüren-Sonnental-Brübach

Erschienen am: Fr, 15.01.2010

In der Gemeinde Oberbüren befasst man sich seit Jahren mit einem Geh- und Radwegprojekt von Oberbüren via Sonnental nach Brübach. Gut Ding braucht bekanntlich Weile. Aber ist es damit getan? In keiner Art und Weise! Denn wer einen vertieften, sachlichen Blick in das Strassenumbauvorhaben wirft, stolpert bald über einige Steine.

Der geplante Geh- und Radweg wird mit dem obersten Ziel des Schutzes der schwächeren Verkehrsteilnehmer angepriesen. Sind sich die Behörden und andere, sich der Sache oberflächlich annehmenden Interessengruppen aber darüber bewusst, dass die Verkehrssicherheit als Schlagwort schlecht erfüllt werden kann, wenn es bei Begegnungen zweier Fahrzeuge auf der umgebauten Strasse bereits in der Theorie eng wird? Gut befahrbare und sichere Strassen sind nicht nur für den Strassentransport, sondern auch für den bereits bestehenden und mit Ausbauwünschen behafteten, öffentlichen Verkehr wichtige Voraussetzungen. Und zwar in allen Jahreszeiten; auch mit Schnee an den Fahrbahnrändern.

Die Gegebenheiten und Erfahrungen der letzten 20 Jahre bringen die falsche Stossrichtung der Behörden auf den Punkt: Bis ins Jahr 1992 galt in der Schweiz eine maximale Fahrzeugbreite von 2,30 m. Nur mit Bewilligung und Kennzeichnung durften bis 2,50 m breite Fahrzeuge verkehren und zwar aus¬schliesslich auf Hauptstrassen mit mindestens 7,00 m Breite. Im Jahr 2000 passte der Bundesrat die maximale Fahrzeugbreite für LKWs gar auf 2,60 m an. Und was gedenken die Behörden heute weiters zu tun? Sie überlassen dem bis 3,50 m breiten Schwerverkehr eine Kantons-/Durchgangsstrassenbreite von bescheidenen 6,25 m, wohlverstanden im Gegenverkehr und zu allen Jahreszeiten! Weiters würde der Zweiradverkehr konkret auf einen Geh- und Radweg verbannt, welcher innerhalb einer Distanz von 1,8 km mit sage und schreibe 28 Grundstückzufahrten und Strasseneinmündungen gespickt ist! Ebenfalls im Gegenverkehr und teilweise mit bedenklichen Sichtverhältnissen, was in einer akuten Anhaltewegproblematik mündet.

Zusammengefasst: Unfälle des sich kreuzenden Schwerverkehrs wie auch des auf den Geh- und Radweg verbannten Zweiradverkehrs - d.h. Velos und Mofas, unfrisierte wie frisierte - sind vorprogrammiert. An dieser Stelle sei die bisherige Unfallfreiheit innerhalb der zum Umbau geplanten 1,8 km Kantonsstrasse in Erinnerung gerufen. Der den Anwohnern präsente, bedauernswerte tödliche Unfall hat zum gegenständlichen Projekt keinerlei Bezug, da das geplante 2 Mio.-Projekt gerade dort keinerlei Änderungen vorsieht.

Die Realisierung einer „Kernfahrbahn“ wäre eine einfache, kostengünstige und insbesondere nachweislich wirksame Lösung zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer. Die vorgesehenen 2 Millionen Franken Umbaukosten können zur allgemeinen Sanierung der Kantons- und Gemeindefinanzen verwendet werden. An den verhältnismässig höchst bescheidenen Kosten für die Errichtung der höchst sinnvollen Kernfahrbahn würde ich mich persönlich beteiligen.

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