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Viel Glück und Gottes Segen bei der Fahrt bzw. dem Fussmarsch durch Sonnental!

Erschienen am: Mi, 15.12.2010

Leserbrief zum Artikel „Radweg: nächste Runde beginnt“ in der Wiler Zeitung vom 14. Dezember 2010

Vor einigen Wochen hat das kantonale Verwaltungsgericht über eine Beschwerde zum geplanten Geh- und Radwegprojekt Sonnen¬tal-Brübach befunden. Der abschlägige Bescheid des Verwaltungsgerichts ist insofern stossend, als nur auf einen geringen Teil der mehr als 30 Argumente umfassenden Beschwerde eingegangen wurde. Fakt ist: Die Richter schlängeln sich in ihrer Begründung geschickt um die gravierenden Belange und nehmen fast ausschliesslich auf Nebenschauplätze Bezug. Auf die harten Fakten - insbesondere auf die haarsträubenden Risikofaktoren - geht das Verwaltungsgericht entweder mit keiner Silbe ein oder es glänzt durch Verdrehung der Tatsachen. Einige - stark gekürzte - Beispiele:

  1. Zur angeprangerten Kompetenzüberschreitung der Gemeinde Oberbüren wird festgehalten: „Dieser Verweis ist als Begründung der Rüge ungenügend. Auf die Beschwerde kann in dieser Hinsicht deshalb nicht eingetreten werden.“ Mittlerweile liegt mir der schriftliche Beweis der Kompetenzüber¬schreitung bzw. des Fehlverhaltens der Gemeinde Oberbüren vor. Fakt ist: Der Gemeinderat hat eine dem Bürger zwingend vorzulegende Finanzvorlage bewusst und willentlich unterschlagen.
  2. Die Kantonsregierung hielt am 4. November 2008 den Grundsatz fest, dass die auf Kantonsstrassen zugelassenen Fahrzeuge im Interesse der Verkehrssicherheit gefahrlos kreuzen können. Bei Strassenraumgestaltungen müssen Funktionalität der Strasse und die Verkehrssicherheit stets gewährleistet bleiben. Insbesondere sind auch die Ausnahmetransportrouten zu berücksichtigen.
  3. Der Kantonsrat hielt am 24. September 2008 fest, dass in jedem Fall eine minimale Baubreite von 6,50 m anzustreben ist und verweist in seinen Ausführungen auf die heutigen Normierungen der Strassenfahrzeuge. Das Baudepartement stützt sich aber heute noch auf längst veraltete Normierungen!
  4. In ihren eigenen Dienstanweisungen hält das Baudepartement fest: „Bei der Projektierung der nutzbaren Fläche gilt zu berücksichtigen, dass die Schneepflüge des Unterhaltsdienstes aus betrieblichen Gründen eine Räumbreite von 3,60 m (bei Schrägstellung) aufweisen. Das Räumfahrzeug muss in jedem Fall mit einem entgegenkommenden LKW kreuzen können.“ Wer nun weiss, dass ein heutiger LKW bis 2,60 m breit ist (exklusive Aussenspiegel), dass die Strasse eine Baubreite von 6,25 m haben soll und dazu noch ein ganz klein wenig mit dem Mathematikstoff aus der 3. Primarschulklasse bewandt ist, der wird feststellen, dass diesen beiden Fahrzeugen für die Vorbeifahrt unglaubliche 5 cm Bewegungsspielraum übrig bleiben.
  5. Die Dienstanweisungen des Baudepartements gehen in ihrer Beantragung von einer nutzbaren Breite von mindestens 6,50 m aus, wobei in diesen Dienstanweisungen Baubreiten erwähnt werden, welche jeweils aus den nutzbaren Breiten plus 0,50 m hervorgehen. Im Klartext: Das Baudepartement verlangt in ihren eigenen Dienstanweisungen eine Baubreite von 7,00 m. Zur Erinnerung: Gegenständlich ist eine Baubreite von lediglich 6,25 m und somit eine nutzbare Breite von 5,75 m geplant.
  6. Auf den Geh-/Radweg haben sich zwingend Rad- und Mofafahrer, Fussgänger mit oder ohne Hund, Kinderwagen usw. zu begeben, noch dazu im Gegenverkehr.
  7. Der geplante Geh-/Radweg ist mit 28 Hindernissen in der Form von Strasseneinmündungen und Grundstückzufahrten gespickt. In ausführlichen Erläuterungen wurde - rechnerisch belegt sowie grafisch dargelegt - eine gravierende Anhaltewegproblematik aufgezeigt.
  8. Wer nun glaubt, das Verwaltungsgericht habe all diese Punkte stichhaltig widerlegt, der sieht sich getäuscht. Es hat zu all diesen Punkten keinerlei Stellung bezogen. Wohl nicht ohne Grund, denn dem Verwaltungsgericht fehlen schlicht die Argumente! Es ist aber stossend bis anmassend, wenn das Verwaltungsgericht tatsachenwidrig bzw. ohne umfassende Begründung ihre Vorinstanzen schützt und dem angeschwärzten Beschwerdeführer gleich noch 3'000 Franken Verfahrenskosten auferlegt.

Und mit dem folgenden, frappanten Beispiel einer Tatsachenverdrehung schiesst das Verwaltungsgericht vollends den Vogel ab: In der Vernehmlassung hielt der Leiter Rechtsdienst des Tiefbauamts fest:
„Diese Strasse muss einen Begegnungsfall zweier LKW sicher gewährleisten. Beim Begegnungsfall LKW/LKW wird bei einer Geschwindigkeit von maximal 50 km/h eine Fahrbahnbreite von 6,70 m verlangt.“ Unglaublicherweise geht der Jurist in seiner Berechnung von veralteten Fahrzeugmassen aus, d.h. den aktuellen Gegebenheiten entsprechend müsste der genannte Wert um weitere 0,20 m erhöht werden (betrifft Kühl-LKW)

Weiters der Leiter Rechtsdienst des Tiefbauamts: „Der verbleibende Raum von Randstein zu Randstein beträgt beim Begegnungsfall von klimatisierten Fahrzeugen 0,55 m. Damit erscheint die vorgesehene Strassenbreite von 6,25 m als kritisch.“ Jetzt haut’s dem Fass aber den Boden raus! Wenn das Tiefbauamt von einem Strassenbreiten¬bedarf von 6,70 m ausgeht und daraufhin festhält, dass noch 0,55 m übrig bleiben, dann wird schlicht und einfach ignoriert, dass die Strasse eben nur 6,25 m breit gebaut werden soll und nicht 7,25 m breit (Platzbedarf 6,70 m plus 0,55 m = 7,25 m, nicht 6,25 m)!

Das Verrückte an der Sache: Das Verwaltungsgericht hält hierzu in ihrer Begründung fest: „Die projektierte Fahrbahnbreite von 6,25 m wird selbst für klimatisierte Fahrzeuge als knapp ausreichend erachtet (verbleibender Raum von Randstein zu Randstein gemäss Berechnung der Vorinstanz 0,55 m).“

Vielleicht handelt es sich hierbei bereits um Mathematikstoff der 4. oder 5. Primarschulklasse. Diese unglaublichen Berechnungsfehler der Behörden machen mich nachdenklich und bringen es schliesslich auf den Punkt: Recht haben und Recht bekommen, sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

Aber nicht nur der Beschwerdeführer ist der Geprellte. Letztlich finanzieren die Steuerzahler ein absolut undurchdachtes, völlig verkehrtes Projekt. So darf der zuständige Gemeindepräsident nochmals zitiert werden: „Da könntest Du nicht Unrecht haben.“ Wahrhaftig! Offensichtlich müssen zuerst Unfälle geschehen, um dann für teures Geld einen zweiten Umbau zu veranlassen.

Ich wünsche allen Verkehrsteilnehmern viel Glück und Gottes Segen bei der Fahrt bzw. dem Fussmarsch durch Sonnental!

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