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Neues Raumplanungsgesetz

Erschienen am: Fr, 15.02.2013

Das zur Abstimmung gelangende Raumplanungsgesetz (RPG) beinhaltet mitunter eine neu einzuführende Mehrwertabgabe. Der Begriff klingt gut; "Erlösreduktionssteuer" wäre jedoch wahrheitsgetreuer.
Wird ein Grundstück einer anderen Bauzone zugeordnet (Umzonung) oder werden bauliche Vorschriften verändert (z.B. Ausnutzungsziffer), kann der Wert des entsprechenden Grundstückes erheblich variieren. Klassisches Beispiel einer Umzonung ist die Zuteilung eines Grundstücks aus der Landwirtschaftszone in die Bauzone. Je nach Grösse der Parzelle kann sich der Wert dabei um hunderttausende oder gar um Millionen Franken erhöhen. Nach neuem RPG wäre auf die Werterhöhung eine Abgabe/Steuer von mindestens 20 % des durch die Umzonung entstandenen Mehrwertes zu entrichten; wohlgemerkt zusätzlich zur Grundstückgewinnsteuer und gemäss Bundesgerichtsentscheid ist gar eine Mehrwertabgabe von 60 % plus Grundstückgewinnsteuer zulässig! Was legitimiert den Staat, dem Bodenbesitzer bis weit mehr als die Hälfte wegzunehmen?
Die Mehrwertabgabe bzw. Erlösreduktionssteuer wird unweigerlich zu höheren Bodenpreisen und deshalb auch zu höheren Mieten führen, denn mit dieser Abgabe/Steuer fallen für die Eigentümer weitere Kosten an, welche unweigerlich über den Verkaufspreis bzw. über die Mieterträge kompensiert werden. Die Folge ist eine weitere, happige Verteuerung im Immobilienbereich.
Abgesehen davon ist folgende Thematik im neuen RPG noch nicht geregelt: Erfolgt eine Rückzonung, wird der Bodenbesitzer aus dem "Mehrwertabgaben-Topf" entschädigt für den Wertverlust seines Bodens. Wie sieht es aber aus, wenn eben exakt dieser rückgezonte Boden Jahre später wieder umgezont wird? Derselbe Boden gewinnt wieder massiv an Wert, wovon der Bodeneigentümer nun wieder profitiert. Muss er nun die seinerzeit erhaltene Rückzonungs-Entschädigung wieder rückerstatten? Wenn ja, dann war die ganze Übung eine sinnlose und teure Beamtenbeschäftigung. Wenn nein, dann macht der Bodeneigentümer ein zweites Mal ein tolles Geschäft und es wäre ihm nicht übel zu nehmen, wenn er dieses Spiel wiederholt. Klar ist nur: Dieses neue Raumplanungsgesetz hinkt ganz ordentlich!
Zu diesem missratenen, auswuchernden, undurchdachten Raumplanungsgesetz sage ich entschieden nein.

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