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Guillotine

Erschienen am: Mi, 29.01.2014

"Wir wollen doch nicht den wirtschaftlichen Aufschwung stoppen und einen Anstieg der Arbeitslosigkeit riskieren." So ein Slogan jener, welche vor Jahren für die Personenfreizügigkeit warben und heute gegen die aktuelle Volksinitiative weibeln. Zu dumm nur, dass sie mit dem heutigen Leitsatz komplett ihren früheren Argumenten widersprechen: "Sollten sich entgegen der Entwicklung der letzten Jahre spürbar mehr Personen aus EU-Ländern in der Schweiz niederlassen, könnte unser Land die Einwanderung mit Kontingenten wieder beschränken." Die beiden Zitate sind ein Widerspruch par excellence! Abgesehen davon; was drückt die Löhne und führt wohl zu mehr Arbeitslosigkeit? Übermassig viele oder massvoll dosierte Arbeitskräfte?

Nicht selten tischen dieselben Exponenten auch die Mär der Guillotineklausel auf. Es wird argumentiert, die EU werde die gesamten Bilateralen 1 künden, sollten wir die Personenfreizügigkeit (ein Teil der Bilateralen 1) neu aushandeln wollen. Unfug! Sie haben bestimmt von den Plänen einer zusätzlichen Gotthardröhre vernommen. Neustens mischt sich hier auch die EU ein und verlangt Neuverhandlungen zum Landverkehrsabkommen. Einigen ist wohl entgangen, dass auch das Landverkehrsabkommen ein Teil der Bilateralen 1 ist. Aber warum soll die Guillotine bei der Personenfreizügigkeit fallen, beim Landverkehrsabkommen nicht? Die einzig klare Antwort: Die Guillotine existiert gar nicht; sie ist pure Angstmacherei von Exponenten, welche ihre Ansichten und Argumente wechseln wie Unterwäsche. Soll man solchen Wendehälsen Glauben schenken? Stimmen Sie daher der Volksinitiative "gegen Masseneinwanderung" zu.

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