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Prinzip Hoffnung

Erschienen am: Mo, 24.02.2014

Dank der Schuldenbremse kann der Kanton nicht Defizite in beliebiger Höhe budgetieren. Gut so. Regierung und Finanzkommission des Kantons St. Gallen sind sich jedoch uneinig. Im Gegensatz zur Regierung verlangt die kantonsrätliche Kommission eine Budgetierung, welche nicht auf dem Prinzip Hoffnung beruht. Die Regierung hingegen warnt davor, deswegen ein Sparprogramm auf Vorrat auslösen zu müssen, denn ohne Budgetierung der Nationalbank-Gewinnausschüttung liesse sich ein konformer Voranschlag nur mit massiven Einsparungen erzielen.

Eine jede Privatperson, eine jede Unternehmung ist in ihrem Vorgehen schlicht unseriös, wenn sie unsichere Ertragspositionen fix in die Zukunftsplanung aufnimmt. Selbstbetrug ist heikel, denn die Quittung wird folgen und mit geballter Kraft zurückschlagen. Oder würden Sie sich knapp kalkuliert ein neues Auto erwerben, wenn Sie nur vielleicht mit einem Zustupf Ihres Paten rechnen können? Sie würden sich wohl für eine andere Vorgehensweise entscheiden, nicht wahr?

Schlicht nüchtern und mit Verstand hat die Finanzkommission also erkannt, dass das Prinzip Hoffnung nichts, aber rein gar nichts in einem Budget zu suchen hat und fordert eine Finanzplanung ohne ungewisse, unsichere Ertragskomponenten. Bravo! Denn seriöse Planungen vermeiden nachträgliche Feuerwehrübungen.

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