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Lediglich Frage der Zuständigkeit

Erschienen am: Mi, 28.10.2015

Am 15. November entscheidet das St. Galler Stimmvolk über die Änderung des Baugesetzes. Das Referendumskomitee kolportiert, das geänderte Baugesetz sei ein Freipass für die Zerstörung der Landschaft. Ein Blick in den Gesetzestext zeigt hingegen auf, dass konkret nur darüber zu befinden ist, wer künftig die wichtigen strategischen Eckwerte der räumlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung unseres Kantons festlegen soll. Nichts weiter! Der angepasste Gesetzestext beinhaltet keinerlei Grössen- oder Mengenangaben.

Heute entscheidet Regierung und Verwaltung über den kantonalen Richtplan. Neu soll eine breite, demokratische und öffentliche Diskussion möglich sein, indem Kantonsrat und Gemeinden die strategischen Eckwerte der Richtplanung mitbestimmen. Dieser Gewaltenteilung ist zuzustimmen, denn Kantonsrat und Gemeinden repräsentieren die gesamte St. Galler Bevölkerung sowie alle Regionen und Parteien und zwar weitgefächert vor Ort. Der Kantonsrat ist näher am Puls der Bevölkerung als die Regierung. Eine Beteiligung des Kantonsrates in strategischen Fragen ermöglicht eine demokratischere und bedarfsgerechtere Richtplanung. Auch die Anliegen der Gemeinden werden mit der Gesetzesänderung besser berücksichtigt. Daher ist dieser Abstimmungsvorlage zuzustimmen.

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