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Personenfreizügigkeitsabkommen in Gefahr?

Erschienen am: Di, 29.12.2015

Die Durchsetzungsinitiative sei unmenschlich, bringe Rechtsunsicherheit und zusätzliche Spannungen mit der EU. So argumentiert Bundesrätin Sommaruga gegen die Abstimmungsvorlage vom 28. Februar 2016. Ist dem wirklich so?

Mit der Durchsetzungsinitiative haben die Stimmbürger die Gelegenheit, die konsequente Ausschaffung krimineller Ausländer endlich sicherzustellen. Die Spielregeln sind für alle gleich. Auch das Verhältnismässigkeitsprinzip bleibt mit der Durchsetzungsinitiative gewahrt. Nur wer bestimmte, klar definierte Delikte begeht, wird ausgewiesen. Zudem wird je nach Schwere des Delikts zwischen Erst- bzw. Mehrfachtätern unterschieden (wie beim Fussball mit gelber und roter Karte bzw. sanktionslos bei einem simplen Foul).

Die Abstimmungsvorlage tangiert das Personenfreizügigkeitsabkommen nicht, womit die Durchsetzungsinitiative für Arbeitgeber – auch in unserer Region – kein Problem darstellt. Letztlich hat die Initiative zum Ziel, Schwerkriminelle und notorische Gesetzesbrecher von uns fern zu halten. Ob solch problematische Personen gesuchte Arbeitskräfte darstellen, darf bezweifelt werden.

Das Personenfreizügigkeitsabkommen lässt eine Ausweisung erst zu, soweit eine "gegenwärtige Gefährdung der öffentlichen Ordnung" vorliegt. Einschränkungen der Personenfreizügigkeit - d.h. Ausschaffungen - müssen „aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit“ gerechtfertigt sein. Diese Regelung lässt einen erheblichen Beurteilungsspielraum offen, welchen die Schweiz mit der Durchsetzungsinitiative auch vertragskonform und selbstbewusst nutzen kann und soll. Somit ist ausgeschlossen, dass bei einem erneuten Volks-Ja zur Wegweisung von kriminellen Ausländern mit grösseren Problemen im Verhältnis zur EU zu rechnen ist, denn dieDurchsetzungsinitiative stellt eine konsequente Lösung mit Augenmass unter Einhaltung der Bestimmungen des Personenfreizügigkeitsabkommens dar. Nachdem der Bundesrat und die Mehrheit des Parlaments nach reichlicher Verzögerung lediglich eine zahnlose Regelung auf der Basis des seinerzeit von Volk und Ständen abgelehnten Gegenentwurfs ausarbeitete, ist ein Ja zur Durchsetzungsinitiative mehr als angebracht.

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