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Gerechte Sozialhilfe

Erschienen am: Mi, 10.02.2016

Unsere Bundesverfassung garantiert jedem in der Schweiz sich aufhaltenden Menschen einen Anspruch auf Hilfe in Notlage. Artikel 12 BV lautet: "Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind." Die heutige Sozialhilfe ist ein Leistungsbereich ausserhalb der Sozialversicherung. Ihre wesentliche Aufgabe ist, in Not geratenen Bürgern ein menschenwürdiges Leben zu gewährleisten. Sie stützt sich auf die Richtlinien der SKOS, die neben dem Grundbedarf eine grosse Anzahl Zusatzleistungen beinhaltet, die dazu führen können, dass der Gesamtbetrag der Sozialhilfe einem nach oben offenen Einkommensersatz gleichkommt, der nicht mehr ihrem ursprünglichen Zweck einer Überbrückungshilfe entspricht. Diverse in den Medien publik gewordene, für viele Bürger unverständliche Fälle liessen Zweifel an einer gerechten Sozialhilfereglung aufkommen. Die Sozialhilfe läuft Gefahr, zu einem Auffangbecken im Sinne eines langfristigen Einkommensersatzes ohne Anreiz zur Selbsthilfe zu werden.
Aus diesem Grund lancierten Exponenten der SVP die kantonale Volksinitiative "Gerechte Sozialhilfe". Mit dieser sollen Schwelleneffekte vermieden werden, damit sich Arbeit lohnt und die Priorität weg von der finanziellen Unterstützung hin zur Eingliederung der Sozialhilfebeziehenden in den Arbeitsprozess durch wirksamere Bildungs-, Beratungs- und Integrationsmassnahmen gelegt wird. Die unterschiedlichen Lebenslagen und das Alter der Bezüger sollen differenziert berücksichtigt werden. Für junge Erwachsene kann die Sozialhilfe bis zur Nothilfe degressiv ausgestaltet werden, für ältere, ausgesteuerte Arbeitslose trägt sie ihrem früheren Erwerbseinkommen Rechnung. Die Unterschriftenbögen können bezogen werden unter www.gerechte-sozialhilfe.ch.

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