» zurück zu Aktuell

Nichtumsetzung der Ausschaffungs-Initiative

Erschienen am: Mo, 23.04.2018

Mit dem Artikel "Viel Aufwand, wenig Wirkung" im Tagblatt vom 21. April 2018 wird versucht, den erhöhten Aufwand bei Landesverweisungsverfahren den Initianten der Ausschaffungs-Initiative, der SVP, in die Schuhe zu schieben. Gleichzeitig wird die Wirkung der von Volk und Ständen gutgeheissenen Volksinitiative bemängelt. Dem ist zu erwidern, dass das eidgenössische Parlament den Volksentscheid mittels der von den Abstimmungsverlierern verfassungswidrig eingeführten Härtefallklausel rechtswidrig verwässerte. Obwohl nicht ihre Zuständigkeit, bringt nun die Exekutive die Härtefallklausel grosszügig ins Spiel; und dem nicht genug setzt die Judikative ebenso grosszügig einen drauf. Zum Schluss bleibt eine inflationär verwässerte Umsetzung mit Extraweichspüler. In der Praxis bewirkt allein schon die Existenz der Härtefallklausel, dass sich Kriminelle unter Berufung auf eben diese Härtefallklausel auf Kosten des Gastgebers verteidigen lassen. Dieser erhöhte Aufwand hat auch einen Grund. So wurde die Schweizerische Strafprozessordnung per 1. Oktober 2016 – und somit in Einklang mit der terminlichen Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative – dahingehend ergänzt, als dass alle Personen, welchen eine Landesverweisung droht, neu von Amtes wegen zwingend verteidigt werden müssen. Womit erwiesen ist, dass eine wortgetreue Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative sehr wohl zu tieferen Verfahrenskosten geführt hätte bzw. die nicht wortgetreue Umsetzung zu einerseits weniger Landesverweisen und andererseits zu höheren Verfahrenskosten führt. Von einer pfefferscharfen Umsetzung des Volksentscheids ist man meilenweit entfernt.

» zurück zu Aktuell