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Ohne Volk regiert es sich leichter - Darum JA zur Selbstbestimmungs-Initiative

Erschienen am: Di, 23.10.2018

Denn wer nicht selber be­stimmt, über den wird bestimmt.

Das Anliegen der Selbstbestimmungsinitiative ist ganz einfach: Um der zu­nehmenden Fremdbestimmung zu entgehen, soll die Bundesverfassung wieder die oberste Rechtsquelle bilden, wie dies bis vor sechs Jahren selbstverständlich war. Die Initiative verschafft Rechtssicherheit, denn jedermann, jede Unternehmung weiss nach Annahme der Initiative, was gilt: Das demokratisch bestimmte, solide, wirtschaftsfreundliche Schweizer Recht, welches mit den Artikeln 7 bis 36 der Bundesverfassung auch das zwingende Völkerrecht und somit die Menschenrechte garantiert.

Wenn nun gewisse Kreise davor warnen, die Initiative gefährde mehrere tausend Wirtschafts- und Völkerrechtsverträge, so ist dies schlicht gelogen! Hat die Schweiz etwa verfassungswidrige Verträge abgeschlossen? Entweder gibt es gar keine solche verfassungswidrigen Verträge oder man verheimlicht diese bewusst, weil man einen öffentlichen Diskurs darüber fürchtet.

Wohlverstanden kann die Schweiz weiterhin internationale Abkommen abschliessen, soweit diese mit der Bundesverfassung konform sind. Die Initiative verlangt nur, dass Bund und Kantone keine völkerrechtlichen Verpflichtungen eingehen, die der Bundesverfassung widersprechen. Daher Ja zur direkten Demo­kra­tie und Selbstbestimmung.

 

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