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Derselbe Fehler wie bei der USR III

Erschienen am: Mo, 15.04.2019

Derselbe Fehler wie bei der USR III

Auslöser der Volksabstimmung über die Steuervorlage und die AHV-Finanzierung (STAF) ist die vor zwei Jahren vom Stimmvolk verworfene, total überladene Unternehmenssteuerreform (USR III). So machte sich der Bundesrat an einen weiteren Versuch, die Besteuerung von Unternehmen OECD-konform zu gestalten. Der neue Vorschlag wurde aber durch das Parlament zerkaut bzw. wurde im Hinterzimmer einer SP-CVP-FDP-Allianz eine Verknüpfung der Unternehmenssteuerreform mit der AHV angebandelt. Diese Politiker haben offensichtlich aus der gescheiterten USR III-Abstimmung nichts gelernt. Anstatt über die Unternehmenssteuern und die Altersvorsorge separat zu befinden, wurde durch die Verknüpfung ein verfassungswidriges Paket geschnürt, welches dem Grundsatz der Einheit der Materie widerspricht. Wiederum brachten die Akteure nur eine kurzfristige Scheinlösung mittels Giesskanne zustande, welche das eigentliche Problem vor sich herschiebt, aber keine nachhaltige Sicherung der AHV bewirkt. Sollte die Vorlage eine Mehrheit finden, werden wir für die Bequemlichkeit der heutigen Politik bitter bezahlen müssen. Darum NEIN zu diesem rechtswidrig verknüpften, die Probleme nicht lösenden, verfassungswidrigen Murks.

Apropos verfassungswidriger Murks: Offensichtlich scheren sich die Mehrheit der amtierenden National- und Ständeräte keinen Deut, wenn es darum geht, Vorgaben der Bundesverfassung einzuhalten. Würde eine Volksinitiative mit solchem Inhalt lanciert, würde diese - mangels Einheit der Materie - zu Recht für ungültig erklärt. Welche Volksabstimmung folgt als nächstes? Eine Halbierung der Krankenkassenprämien, verknüpft mit dem EU-Beitritt? Derartige Bananenrepublik-Zustände sind der Schweiz nicht würdig!

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