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Volksentscheid missachten?

Erschienen am: Mi, 29.06.2011

Einmal mehr verschaffen sich die Verlierer das Wort und dreschen mit einer geballten - den Willen der Volks- und Ständemehrheit missachtenden - Ladung gegen den klaren Auftrag zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative auf Gesetzesebene ein. Ist es legitim, den auf Verfassungsebene demokratisch getroffenen Volksentscheid dermassen zu zerzausen, bis letztlich ein Gesetzesartikel resultiert, welcher mehr dem - bekanntlich sowohl vom Volk als auch von allen Ständen hochkant verworfenen - Gegenentwurf entspricht? Nein. Und dies lässt sich mitunter wie folgt begründen:

1. Eine modifizierte Umsetzung der Ausschaffungsinitiative wäre verfassungswidrig, denn die von Volk und Ständen angenommene AI, und nur diese, bildet nunmehr selbst einen integrierenden Bestandteil unserer Bundesverfassung.

2. Laut Bundesrat, Parlament wie auch Bundesrichter verstösst die Ausschaffungsinitiative nicht gegen zwingendes Völkerrecht; auch nicht gegen die Bundesverfassung. Es erstaunt denn auch nicht, dass die Gegner der Initiative gegen Ende des Abstimmungskampfes dieses scheinbare Argument nicht mehr einbrachten, weil die Rechtstaatlichkeit - wie eingangs erwähnt - gegeben ist. Nur schlechte Verlierer bringen jetzt wieder die zahnlose, widerlegte Verfassungs- und Völkerrechts-Leier ein!

3. Andere Länder der EU sind in der Handhabung der Ausschaffung unliebsamer Ausländer gar rigoroser, als es der Schweizer Volksentscheid vom letzten Herbst vorsieht.

Die Rechtstaatlichkeit unseres demokratisch getroffenen Volksentscheids ist somit klar gegeben. Es ist jedoch davon auszugehen, dass das Mitte-Links-Parlament diesen Volksentscheid bekämpfen, missachten und gar umstossen wird. Ein Grund mehr, am 23. Oktober 2011 ausschliesslich die Kandidatinnen und Kandidaten der SVP zu wählen. Nur so wird die Umsetzung des Volksentscheids gewährleistet.

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