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Von wegen durchdachter Gegenentwurf!

Erschienen am: Do, 25.11.2010

Der kürzliche Leserbrief von Herrn Patrick Hilb/BDP ist ein netter Versuch, das Stimmvolk hinters Licht zu führen. Es ist aber geradezu grotesk, von einem durchdachten Gegenentwurf zu sprechen. Der Gegenentwurf schafft klagbares Recht, wobei gar internationales vor Schweizer Recht gestellt würde! Wer also glaubt, allein ob dieses Umstandes straffällige Ausländer innert einer angemessenen Frist - wenn überhaupt - ausschaffen zu können, der ist blind oder naiv. Der Gegenentwurf ist in keiner Art und Weise durchdacht, vielmehr ein dilettantischer, widersprüchlicher, zahnloser und gar kontraproduktiver Schnellschuss, denn der Gegenentwurf verändert das Ausländerkriminalitätsproblem im negativen Sinn und würde annähernd zu einem generellen Ausschaffungs-Stopp führen. Ich empfehle allen Abstimmenden, den Text des Gegenentwurfs bewusst zu Gemüte zu führen. Es stellt sich die Frage, was ein Integrationsartikel - welcher mit den Konsequenzen krimineller Machenschaften schlicht nichts zu tun hat - mit allfälligen Ausschaffungen zu tun hat? Es gilt doch, kriminelle Ausländer auszuschaffen. Wer möchte kriminelle Ausländer integrieren? Ist das die Aufgabe des Bundes? Und lassen sich diese überhaupt integrieren? Möchten wir eine solche Verpflichtung tatsächlich in unserer Bundesverfassung verankern? Was ist hier durchdacht, Herr Hilb?

Ein weiterer, fataler Irrsinn des Gegenentwurfs: Er umschreibt, dass Schwerverbrecher ausgewiesen werden können, aber nicht müssen. Er umschreibt zudem, dass der Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu beachten ist. Wer nun also allen ernstes das Gefühl hat, dass kriminelle Ausländer im Rahmen des Gegenentwurf-Deliktkatalogs zwingend ausgeschafft werden, der wird sein blaues Wunder erleben! Die Fehlbaren werden sich nämlich darauf berufen, dass selbst die Sicherheit des Landes gefährdende Ausländer (Schwerverbrecher) nicht zwingend ausgeschafft werden (Art. 121b Abs. 1). Weiters wird man sich auf die nicht ausreichende Integration des Bundes verweisen. Den wohl unmöglichen Beweis des Gegenteils hätte der Bund zu erbringen. Allein diese beiden Gründe führen dazu, dass aufgrund des Gegenentwurfs letztlich so gut wie keine kriminellen Ausländer mehr ausgeschafft werden; ob sie nun „einfache“ Kriminelle oder gar Schwerkriminelle sind! Liebe Stimmbürger: Seid Euch dessen bewusst!

Schliesslich ist es den Gegnern der Ausschaffungsinitiative offensichtlich nicht ernst mit der Problemlösung. Dies wird mit dem letzten Abschnitt des Abstimmungstextes bewiesen: Zieht die SVP die Ausschaffungsinitiative zurück, würde auch der Gegenentwurf zurückgezogen. Somit bliebe alles beim Alten und das Ausländerkriminalitätsproblem weiterhin ungelöst. Das ist ein falsches Spiel der Initianten des Gegenentwurfs, denn es geht ihnen nicht um die ach so proklamierte Sache, vielmehr um die Verhinderung der SVP. Bedenklich!

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