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Kantonsfinanzen

Erschienen am: Mo, 19.11.2012

In den nächsten Tagen befindet der St. Galler Kantonsrat über den Voranschlag 2013 des Kantons St. Gallen. Zur Eindämmung des strukturellen Defizits schlägt die Regierung mitunter eine nochmalige Steuersatzerhöhung um 10 % wie auch ausgabenseitige Kürzungen vor. Trotz dieser Massnahmen resultiert ein Aufwandwachstum von 107.9 Mio. Franken und letztlich ein Defizit von 165 Mio. Franken und trotzdem schlugen die geplanten, befristeten Lohnkürzungen für den besser verdienenden Teil des Staatspersonals bereits im Vorfeld hohe Wellen.

Angesichts des starken Ausgabenwachstums (dieses galoppiert seit Jahren dem Wirtschaftswachstum davon) liegt auf der Hand, dass Organisation und Aufgaben der Kantonsverwaltung zu prüfen sind. D.h. wo und wie können Kosten eingespart und auf welche staatsfremden Aufgaben kann verzichtet werden?

Ein weiteres Augenmerk ist auf die anstehende Verselbständigung der Pensionskassen zu richten. Die Mitarbeitenden des Kantons St. Gallen und seiner selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten (einschliesslich Lehrpersonen der Berufsfachschulen und der Mittelschulen) sind für die berufliche Vorsorge bei der Versicherungskasse für das Staatspersonal des Kantons St.Gallen (VKStP) versichert; die Lehrpersonen der öffentlichen Volksschule bei der kantonalen Lehrerversicherungskasse (KLVK). Beide Pensionskassen sind noch unselbständige öffentlich-rechtliche Anstalten, womit der Kanton für sämtliche Verpflichtungen dieser Pensionskassen haftet. Per 1. Januar 2014 müssen diese Pensionskassen bundesrechtlich vorgeschrieben verselbständigt werden.

Den aktuellsten Geschäftsberichten dieser beiden Pensionskassen sind Unterdeckungen von 343.6 Mio. Franken bei der VKStP plus 173.6 Mio. Franken bei der KLVK zu entnehmen. Die happigen Unterdeckungen - derzeit gut 500 Mio. Franken - werfen Fragen auf. Wurden die Pensionskassen schlecht geführt? Wurden Anlagegelder verspekuliert? Werden zu geringe Beiträge entrichtet? Sind die Leistungen zu grosszügig bemessen? Die Revisionsstellen attestieren beiden Pensionskassen ordentliche Geschäftsführung, womit die beiden ersten Fragen mit nein zu beantworten sind. Folglich richtet sich der Fokus auf die Beitrags- und/oder Leistungssätze, d.h. entweder entrichten die Versicherten zu geringe Beiträge oder sie profitieren von zu grosszügigen Versicherungsleistungen. Wie auch immer. Werden Beitrags- und/oder Leistungssätze dieser Pensionskassen nicht zielgerichtet den Umständen angepasst, wird wohl der Steuerzahler zur Kasse gebeten.

Hätte vielleicht auch der Steuerzahler Grund genug, die kürzliche Demo in St. Gallen mit einer ebensolchen zu entgegnen?

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