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Mal so, mal anders

Erschienen am: Do, 15.08.2013

Die Schweiz soll zur Überführung von ausländischen Steuersündern auch auf der Basis von gestohlenen Bankdaten Amtshilfe leisten. Ganz nach der Devise: Geklaut und trotzdem erlaubt. Datendiebstahl soll also gar belohnt werden. Und der Hehler soll also keinesfalls mehr schlimmer sein als der Stehler.

Aber warum reicht das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses bei der Bundesanwaltschaft eine Anzeige gegen unbekannt ein?

Beide Themen auf Seite 3 des Tagblatts vom 15. August 2013. Mal so, mal anders.

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