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Ist die Autobahnvignette berechtigt?

Erschienen am: Do, 07.11.2013

Jährlich liefert der Strassenverkehr rund 14 Milliarden Franken Steuern, Gebühren, Abgaben und Bussen an Bund und Kantone ab. Erstaunlicherweise fliessen davon rund 70 % quersubventionierend in die allgemeinen Staatskassen sowie in die Finanzierung der Bahninfrastruktur. Der private Strassenverkehr hat mit den übrig gebliebenen rund 30 % auszukommen; er finanziert sich also mehr als kostendeckend. Man stelle sich vor, 70 % der Billetpreise des öffentlichen Verkehrs würden zweckentfremdet. Welche Ungeheuerlichkeit! Bezüglich der aktuellen Vignettenabstimmung sei die zentrale Frage erlaubt, ob sich der Bund weiterhin zusätzliche Gelder von der Milchkuh verschaffen darf, wenn er in irgendwelchen Bereichen Finanzbedarf hat?

 

Rückblick:  Innert der letzten 20 Jahre haben sich die Erträge aus der Besteuerung des motorisierten Individualverkehrs mehr als verdoppelt. Preistreiber ist vor allem der Bund, der seine Ansätze verschiedentlich erhöhte. So wurde 1993 die Mineralölsteuer (mit dem Versprechen, das Nationalstrassennetz fertig zu stellen) um 21.60 Rappen pro Liter erhöht oder neue Abgaben für den Strassenverkehr eingeführt (Autobahnvignette und LSVA, letztere seit 2001 mit stark steigender Belastung für die Abgabenpflichtigen). Dabei hat der Bund einen grossen Teil der für das Strassenwesen zweckgebundenen Mittel systematisch zurückbehalten und Rückstellungen in Milliardenhöhe angehäuft, d.h. der Bund gibt seit Jahren weniger aus für das Strassenwesen, als er an eigentlich zweckgebundenen Mitteln einnimmt.

 

Welche Argumente rechtfertigen es, die Eisenbahngrossprojekte (FinöV, NEAT, Bahn 2000, Lärmschutzmassnahmen, Anschluss an das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz) sowie die öV-Infrastrukturen und nun auch noch den geplanten 4-Meter-Eisenbahnkorridor zu einem Grossteil aus der Strassenkasse finanzieren zu lassen? Etwa die Preiserhöhung für die Autobahnvignette, um das Versprechen, das Nationalstrassennetz auf Vordermann zu bringen, nochmals zu brechen? Lassen Sie sich nicht an der Nase herumführen und schicken Sie die Preiserhöhung der Autobahnvignette mit einem klaren Nein zurück an den Absender.

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