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Absurde und widerrechtliche Steuerinitiativen

Erschienen am: Di, 05.05.2015

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer-Initiative ist ungerecht, denn sie führt nach der Einkommens- sowie der alljährlich wiederkehrenden Vermögenssteuer zur x-ten Besteuerung des gleichen Geldes. Abgesehen davon ist diese Initiative rechtsstaatlich bedenklich, denn diese würde rückwirkend per 1. Januar 2012 gelten. Eine 2012 unter damals geltendem Recht erfolgte Schenkung oder Erbschaft könnte bei Annahme der Initiative nachträglich Steuerfolgen auslösen. Wahrlich eine Unverschämtheit, denn rückwirkende Regeln widersetzen sich elementaren Grundsätzen der Rechtssicherheit. Bei Buchung der bevorstehenden Sommerferien noch einen nachträglichen Aufschlag für den letztjährigen Urlaub zu belasten, wäre so absurd wie widerrechtlich.

Ins gleiche Horn bläst die kantonale Steuergerechtigkeitsinitiative. Dass mit dieser Neidinitiative zusätzlich eine Progression und somit eine Ungleichbehandlung eingeführt werden soll, entbehrt jeglicher Fairness. Insofern ist sowohl die nationale Erbschafts- und Schenkungssteuer-Initiative wie auch die ungerechte kantonale Steuergerechtigkeitsinitiative klar abzulehnen.

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