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Integration von Ausländern

Erschienen am: Sa, 12.12.2015

Die Scharia - das religiöse Gesetz des Islam - geht Schulordnungen vor. So kann der aktuelle Entscheid des Bundesgerichts interpretiert werden, wonach das Tragen eines Kopftuches aus religiösen Gründen durch die in unserer Bundesverfassung verankerte Glaubens- und Gewissensfreiheit behördlich bzw. höchstrichterlich geschützt wird. Auslöser zu diesem Urteil waren islamisch geprägte Vorkommnisse einer Familie in St. Margrethen. So geht die Tochter entgegen der Schulordnung mit einem Kopftuch zur Schule. Auch in weiteren Belangen widersetzt sich diese Sozialhilfe beziehende Familie den Gepflogenheiten des Gastgebers; stets unter Bezugnahme auf den Islam. Das Urteil ist umso gravierender, als das Bundesgericht damit - entgegen der Meinung zahlreicher Muslime und Islamexperten - das Kopftuch als religiöses Gebot erachtet und so der fundamentalistischen Auslegung des Korans Vorschub leistet. Wenn man bedenkt, dass bei anderen Gelegenheiten wiederholt christliche Symbole und Gepflogenheiten aus den Schulhäusern und dem öffentlichen Leben verbannt werden, ist das Urteil ein geradezu erschaudernder Kniefall vor dem Islam und gleichzeitig eine schallende Ohrfeige an das Christentum.

Als Mitglied des "Komitees für die Erhaltung des sozialen Friedens" nahm ich mich bereits vor Monaten dieser Thematik an. Mit einer Petition ersuchten wir die Regierung des Kantons St. Gallen, dieser Familie die Aufenthaltsbewilligung nicht mehr zu verlängern. Jedoch ohne Erfolg. Die Regierung sieht sich aufgrund gewisser Bestimmungen des Ausländergesetzes nicht in der Lage, einschreitend tätig zu werden. In Bundesbern sind mittlerweile gewisse Korrekturmassnahmen angelaufen. Der Ausgang ist jedoch offen; wobei das eingangs erwähnte Bundesgerichtsurteil wohl kaum förderlich sein wird, an den aktuellen, den Islam bevorzugenden Verhältnissen etwas zu ändern.

Diese falsche Entwicklung vorausahnend habe ich - mit der SVP-Fraktion im Rücken - in der letzten Kantonsratssession eine Motion (Gesetzesänderungsantrag) eingebracht. Unter dem Titel "Gesellschaftlicher Integrationsvertrag für Ausländer" soll die Regierung eingeladen werden, Gesetzesänderungen auszuarbeiten, welche die Möglichkeit zum Abschluss eines gesellschaftlichen Integrationsvertrags für Ausländerinnen und Ausländer schafft. Der gesellschaftliche Integrationsvertrag soll insbesondere ein schriftliches Bekenntnis zu den rechtlichen Grundlagen, den demokratischen Grundwerten sowie den Wertvorstellungen der Schweiz enthalten. In geeigneter Form soll auch festgehalten werden, dass beispielsweise das religiöse Recht des Islam (Scharia) dem Schweizer Recht auf Schweizer Territorium unmissverständlich und ausnahmslos untergeordnet wird.

Der St. Galler Kantonsrat wird voraussichtlich in der Februarsession - direkt im Anschluss an die Kantonsratswahlen - über diese Motion befinden. Vorab ist mit Spannung auf die Stellungnahme der Regierung zu warten.

Gerne würde ich mich auch in der neuen Legislaturperiode für unsere schweizerischen, christlich-abendländischen Werte im Kantonsrat engagieren, zum Wohle eines friedlichen Beisammenseins auf christlicher Wertebasis.

Bruno Dudli, Haldenwis 25, 9245 Sonnental
Kantonsrat/Präsident SVP Kreis Wil
Kantonsratswahlen vom 28. Februar 2016: 2 x Liste 02.02

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