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Revision des Sozialhilfegesetzes

Erschienen am: Fr, 09.12.2016

[[Die Berichterstattung über die kürzliche Kantonsratsdebatte zur Revision des St. Galler Sozialhilfegesetzes war mit markanten, teilweise aus dem Zusammenhang gerissenen Statements gespickt. Diverse - leider nicht vollständig wiedergegebene - Zitate erwecken den Eindruck, die Vertreter der SVP wollen die Unterstützung für Sozialhilfebedürftige generell auf ein kaum lebenswertes Niveau reduzieren. "Man" ist empört. Angesichts der undeutlichen Berichterstattung ist eine Klarstellung angebracht: Sanktionen drohen lediglich renitenten Sozialhilfeempfängern - so auch, wenn es nach den Vorstellungen der SVP geht. Kooperierende Sozialhilfeempfänger haben keine Kürzungen zu befürchten! Aber sollen renitente Sozialhilfebezüger mit Samthandschuhen angefasst werden? Sozial sind nicht jene, die laufend höhere finanzielle Mittel für dauerabhängige und womöglich renitente Sozialhilfeempfänger einfordern. Sozial verhalten sich jene, die gewährleisten, dass Sozialhilfegelder verantwortungsbewusst und mit dem klaren Ziel einer aktiven Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt eingesetzt werden. Auch Schwelleneffekte sind zu vermeiden, d.h. Arbeit und nicht der Bezug von Sozialhilfe soll und muss sich lohnen. Wer Arbeitsleistung kategorisch verweigert, muss mit wirkungsvollen Konsequenzen sanktioniert werden. Symbolische Massnahmen auf der Basis von unverbindlichen Kann-Formulierungen animieren zur kaltschnäuzigen Ausbeutung unseres Sozialsystems und hintertreiben somit das soziale Gewissen der Allgemeinheit. Aufgrund der sich abzeichnenden Revision, anhand welcher renitente Sozialhilfeempfänger mit nur halbherzigen Sanktionen zu rechnen haben, wird sich manch ein Querschläger in seinem Tun bzw. Lassen bestätigt fühlen. Die Rechnung bezahlt letztlich die verantwortungsbewusste, nicht vom Staat lebende Allgemeinheit.]]

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