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Dank Schiedsgericht keine fremden Richter! Oder eben doch?

Erschienen am: Mi, 07.03.2018

"Niemand will fremde Richter, weder die Schweiz, noch die EU." So liess sich Aussenminister Ignazio Cassis zum umstrittenen Rahmenabkommen mit der EU zitieren. Diese Aussage steht in Einklang mit seiner Reset-Knopf-Beteuerung im Vorlauf zu seiner Wahl in den Bundesrat. Also, alles paletti und grünes Licht für ein institutionelles Rahmenabkommen mit der EU! Oder vielleicht doch nicht?
Der Bundesrat will ein Schiedsgericht. Dies klingt zwar gut, nur ist es reiner Selbstmord, darüber überhaupt zu diskutieren, denn dieses Schiedsgericht wird in allen wichtigen Fragen dem EU-Gerichtshof unterstehen. Denn dieses Schiedsgericht hätte lediglich die Kompetenz, darüber zu befinden, auf welcher Basis - EU-Recht oder Schweizer Recht - gestritten würde. Da sich die Schweiz mit den bilateralen Verträgen den EU-Regeln im Binnenmarkt unterzieht, läuft es letztlich unweigerlich darauf hinaus, dass die Schweiz EU-Recht zwingend zu übernehmen hat, denn bei Abkommen mit der EU ist immer EU-Recht betroffen. Kurz zusammengefasst: Mit einem institutionellen, automatischen, dynamischen, "freundschaftlichen" oder wie auch immer getarnten Rahmenabkommen würde sich die Schweiz den Klauen der EU-Rechtsprechung unterwerfen, weil die Schweiz ihr Recht, sich zu wehren, bedingungslos aufgeben würde. Geschätzte Bundesregierung: Drücken Sie nun endlich den Reset-Knopf und unterlassen Sie es bitte, das Volk hinters Licht zu führen.

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