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Wer setzt sich für Familien und den Mittelstand ein?

Erschienen am: Mi, 25.04.2018

Die Einlagen, Prämien und Beiträge für die Lebens-, Kranken- und überobligatorische Unfallversicherung sowie die Zinsen von Sparkapitalien sind in begrenztem Umfang abzugsfähig. Im Kanton St. Gallen sind die Maxima seit 1999 unverändert und belaufen sich auf 2'400 (für Erwachsene), 4'800 (für Ehepaare) bzw. 600 Franken (für Kinder). Der Kanton St. Gallen befindet sich damit im interkantonalen Vergleich im hinteren Mittelfeld.

Seit 1999 stieg in der Krankenversicherung nicht nur die Mindestfranchise von 230 Franken auf 300 Franken; auch die Durchschnittsprämie für die obligatorische Krankenpflege-Grundversicherung stieg exorbitant an und hat sich seitdem bald verdreifacht. Die Anhebung der Maxima um mehr als nur einen lächerlich symbolischen Betrag ist mehr als gerechtfertigt.

Das Argument, wirklich spürbare Erhöhungen der MAXIMALEN Steuerabzugsbeträge seien in der momentanen finanziellen Situation nicht zu verantworten, kann ja wohl nur aus der staatshörigen Ecke kommen. Ist es nicht der Bürger, der seit 20 Jahren durch eine Art kalte Progression stets tiefer in die Tasche zu greifen hat? Abgesehen von der individuellen Prämienverbilligung (IPV) blieb der Staat davon unberührt. Im Gegenteil: Der Staat profitiert von den unverändert tiefen Steuerabzugsmöglichkeiten seiner Bürger. Und was machte er mit den indirekt generierten Mehreinnahmen? Hier offenbart sich das Problem: Für schlechte Zeiten hat der Staat zumindest nicht vorgesorgt. Der St. Galler Finanzdirektor brachte es unlängst auf den Punkt: "Der Aufwand steigt ZU STARK an."

Resumée: Hat der Staat seine Ausgaben nicht im Griff, bleiben für einen aus sozialpolitischen Gründen längst fälligen angemessenen Ausgleich nur noch Brosamen – gar nur noch kümmerliche Brosamen – übrig.

Gerade wegen der kalten Progression ist das Gejammer, eine mehr als angebrachte Erhöhung der maximalen Steuerabzugsmöglichkeiten finanziell nicht stemmen zu können, fehl am Platz, gar blamabel.

Auch der Verweis auf die aktuelle Steuervorlage 17 des Bundes hinkt, denn diese betrifft die Besteuerung von Unternehmen – nicht von natürlichen Personen.

In Steuerbelangen ist der Kanton St. Gallen für natürliche Personen unattraktiv; der Handlungsbedarf somit akut. Daran ändert auch die Steuervorlage 17 – hinter welcher man sich zu verstecken versucht – absolut nichts!

Vielleicht sollte man sich die Beteuerungen, wie es die St. Galler Regierung seit Jahren im Aufgaben- und Finanzplan festhält, mal wirklich zu Herzen nehmen. Nämlich: "Bei neuen Ausgaben sind deren finanzielle Auswirkungen abzuklären und mögliche Kompensationen der Mehrausgaben für neue Aufgaben durch Einsparungen bei bisherigen Aufgaben zu prüfen."

Ein Blick zurück bringt es auf den Punkt. So wurde unisono verdeutlicht: "Der Abzug für Versicherungsprämien begründet sich unter anderem mit sozialpolitischen Überlegungen. Mit den steigenden Kosten für die Krankenkassengrundversicherung seien die heutigen Höchstabzüge nicht mehr zeitgerecht."

An die Adresse von Mitte-Links ist daher zu sagen: Das sind wahrhaftig schöne und der Wählerschaft gut gesinnte Worte. Nur sollte man diesen Worten auch Taten folgen lassen; nicht nur Symbole! Und zwar auch dann, wenn nicht gleich Wahlen vor der Türe stehen!

Mich erstaunt immer wieder von neuem, wie inkonsequent und wankelmütig, ja geradezu widersprüchlich agiert wird. Da wird gleich mehrmals die Forderung nach Steuersenkungen an die grosse Glocke gehängt; im Parlament weiss man nichts mehr davon.

Oder eine andere Fraktion reicht eine Motion ein, welche sie dann in der vorberatenden Kommission gleich selber versenkt.

Und noch etwas:

1.     Lassen wir uns nicht durch einen runden Tisch in Geiselhaft nehmen!

2.     Eine Debatte über die individuelle Prämienverbilligung ist gegenständlich fehl am Platz!

3.     Familien bestehen aus Kindern UND Eltern!

 

Und wie entschied nun der St. Galler Kantonsrat? SP, Grüne, CVP, GLP und die grosse Mehrheit der FDP haben dafür gesorgt, dass die eingangs erwähnten Steuerabzugsmöglichkeiten weitgehend unverändert bleiben; lediglich die maximalen Abzugsmöglichkeiten der Krankenkassenprämien für Kinder wurden (mehr symbolisch) von 600 auf 1'000 Franken erhöht. Und dies, obwohl sich die Krankenversicherungsprämien seit der letzten Steuerrevision fast verdreifacht haben!

Die SVP stand mit ihrem Anliegen, auch die Steuerabzugslimiten für Erwachsene – d.h. auch für die Eltern der Kinder und somit für Familien – zu erhöhen, alleine da.

 

Wer hat also Grund dazu, sich "Familienpartei" zu nennen?

 

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