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Kantonales Verhüllungsverbot

Erschienen am: Fr, 07.09.2018

Sein Gesicht zu zeigen, ist in unserem kulturellen Verständnis selbstverständlich und ein Teil der verschiedenen ungeschriebenen Regeln, die Voraussetzung für das friedliche Zusammenleben der Gesellschaft sind. Die Vollverschleierung aus angeblich religiösen Gründen ist in Wirklichkeit der Ausdruck von Abgrenzung und Verachtung gegenüber unserer freiheitlichen Gesellschaft und darf im öffentlichen Raum nicht toleriert werden.

Wenn wir die schleichende Anpassung an fundamentalistische Einwanderer weiterhin tolerieren und sogar noch fördern, wenn wir dabei gleichzeitig - ohne es zu realisieren - die hart erkämpften freiheitlichen Errungenschaften unserer westlich-aufgeklärten Zivilisationen preisgeben, wenn wir die negativen und gefährlichen Auswirkungen der Migrations­ströme insgesamt ausblenden und tabuisieren, wird sich die Schweiz schnell zu einem solchen Land verändern, aus denen die Migranten eigentlich vorgeben zu fliehen.

Wie sagte doch der liberale Philosoph Karl Popper zutreffend: «Uneingeschränkte Toleranz führt mit Notwendigkeit zum Verschwinden der Toleranz. Denn wenn wir die Toleranz auf die Intoleranten ausdehnen, wenn wir also nicht bereit sind, eine tolerante Gesellschaftsordnung gegen die Intoleranz zu verteidigen, dann werden letztlich die Toleranten und mit ihnen die Toleranz vernichtet werden.»

Aus diesem Grund Ja zum Verhüllungsverbot, d.h. Ja zum Nachtrag des Übertretungsstrafgesetzes.

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