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Direkte Demokratie und Rechtssicherheit wahren

Erschienen am: Mo, 01.10.2018

Leserbrief zum Artikel "Offene Märkte als Erfolgsrezept" von Sven Bradke im September-Leader.

 

Wie recht Sven Bradke doch damit hat, wenn er die Vorzüge der Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen GATT/WTO sowie dem Freihandelsabkommen aus dem Jahr 1972 erwähnt. Er liess aber unerwähnt, dass primär diese Abkommen - und eben nicht die Bilateralen Verträge - der Schweiz den zollfreien Marktzugang sicherstellen.

 

Diskriminierungsverbot

Auch die Europäische Union ist Mitglied der WTO; dies zusätzlich zu ihren einzelnen Mitgliedstaaten. Die WTO ist neben dem IWF und der Weltbank eine der zentralen internationalen Organisationen und beschäftigt sich mit der Regelung von Handels- und Wirtschaftsbeziehungen und beruht auf dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung. Zum einen gibt es das Prinzip der Meistbegünstigung, d.h. sämtliche Vorteile und Begünstigungen, die ein Mitgliedstaat einem anderen gegenüber einräumt, sollen unverzüglich auch allen anderen WTO-Nationen gewährt werden. Zum anderen gilt das Prinzip der Inländergleichbehandlung, d.h. ausländische Produkte dürfen gegenüber inländischen Produkten nicht benachteiligt werden.

 

Keine Dienstleistungsfreiheit – trotz Bilateraler Verträge

Für Dienstleistungen gilt das Prinzip der Inländerbehandlung nur, sofern die Staaten den Markt für einen Dienstleistungssektor geöffnet haben. Hier wird auch der eingeschränkte Nutzen der Bilateralen Verträge offenbart: Eine Dienstleistungsfreiheit existiert bis heute nicht.

 

Verhältnis internationaler Abkommen zur Bundesverfassung

Offene Märkte werden primär durch GATT/WTO und Freihandelsabkommen gewährleistet. Niemand, wirklich niemand stellte beim WTO-Beitritt wie auch der Ratifizierung von GATT- und Freihandelsabkommen den Vorrang unserer Bundesverfassung in Abrede. Seit 2012 wurde unsere Bundesverfassung aber wiederholt übergangen. Richter wie auch die Mehrheit von Bundes-, National- und Ständerat stellten nicht zwingende Völkerrechtsverträge über Volksentscheide und somit über unsere Bundesverfassung.

 

Verhältnis internationaler Abkommen zur Selbstbestimmungs-Initiative

Wenn nun Sven Bradke davor warnt, die Selbstbestimmungs-Initiative gefährde 600 Wirtschaftsabkommen, so bin ich verwundert! Die Selbstbestimmungs-Initiative fordert, dass Bund und Kantone keine völkerrechtlichen Verpflichtungen eingehen, die der Bundesverfassung widersprechen. Hat die Schweiz etwa verfassungswidrige Verträge abgeschlossen? Entweder gibt es gar keine solche verfassungswidrigen Verträge oder man verheimlicht diese bewusst, weil man einen öffentlichen Diskurs darüber fürchtet.

 

Rechtssicherheit

Die Selbstbestimmungs-Initiative verschafft Rechtssicherheit. Jedermann, jede Unternehmung weiss nach Annahme der Initiative, was gilt: Das demokratisch bestimmte, solide, wirtschaftsfreundliche Schweizer Recht, welches mit den Artikeln 6 bis 37 unserer Bundesverfassung auch die Menschenrechte garantiert. Und die Schweiz kann weiterhin internationale Abkommen abschliessen, soweit diese mit unserer Bundesverfassung konform sind. Daher JA zur Selbstbestimmungs-Initiative.

 

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