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Abstimmung über die Selbstbestimmungs-Initiative

Erschienen am: Mo, 12.11.2018

Es ist bezeichnend, wie die Gegner der Selbstbestimmungs-Initiative versuchen, den Souverän zu verwirren. Wenn Peter Bühler, Ettenhausen, behauptet, dass die Schweiz bei Zustimmung zur SBI reihenweise und ohne Volksbefragung Verträge zu kündigen habe, so verkennt er, dass nur jene Verträge zur Überarbeitung und nötigenfalls Kündigung anstehen, welche unserer Bundesverfassung widersprechen. Eigentlich ist es ein Skandal, dass die Schweiz überhaupt Verträge abschloss, die unserer Bundesverfassung widersprechen. Aber das scheint den Gegnern der SBI offensichtlich egal zu sein.

Die Initiative verschafft Rechtssicherheit. Jedermann, jede Unternehmung weiss nach Annahme der Initiative, was gilt: Das demokratisch bestimmte, solide, wirtschaftsfreundliche Schweizer Recht, welches auch das zwingende Völkerrecht und die Menschenrechte garantiert. Da brauchen wir keinen "internationalen Schutz", wie es Andreas Weibel, Aadorf, für nötig befindet, denn für Änderungen der Bundesverfassung ist weiterhin die Zustimmung von Volk und Ständen erforderlich. Niemand käme auf die Idee, die Menschenrechte unserer Bundesverfassung (Artikel 7 bis 36) in Frage zu stellen. Auch die SBI belässt dies so.

Wenn nun gewisse Kreise davor warnen, die Initiative gefährde Wirtschafts- und Völkerrechtsverträge, so ist dies grober Unsinn! Die Schweiz kann weiterhin internationale Abkommen abschliessen, soweit diese mit der Bundesverfassung konform sind. Die Initiative verlangt nur, dass Bund und Kantone keine völkerrechtlichen Verpflichtungen eingehen, die der Bundesverfassung widersprechen. Daher Ja zur direkten Demokratie und Selbstbestimmung.

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