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UNO-Migrationspakt - verbindlich oder nicht?

Erschienen am: Di, 13.11.2018

Der UNO-Migrationspakt hat die Absicht, weltweit eine sichere und geordnete Migration zu erreichen. Dieser Pakt ist brisant, denn er enthält nicht weniger als 86 Mal das Wort "commit" bzw. "commitment" (verpflichten/Verpflichtung). Der Bundesrats ist gewillt, diesen Pakt zu ratifizieren, weil es sich angeblich nur um ein unverbindliches Abkommen mit "soft law-Charakter" handle, quasi ein Memorandum of Understanding.

In der aktuellsten Ausgabe der Informationsbroschüre "SuisseEurope" der Schweizerischen Eidgenossenschaft wird ein Memorandum of Understanding wie folgt definiert: "Es kann sich dabei um einen Vertrag mit Rechten und Pflichten oder um eine rein politische Absichtserklärung handeln. Ob der Text rechtsverbindlich ist oder nicht, lassen grundsätzlich der Inhalt des Textes als Ganzes und der gemeinsame Wille der Partner erkennen."

Wenn also der UNO-Migrationspakt 86 Mal das Wort verpflichten/Verpflichtung enthält, muss mir - unter Bezugnahme auf die erwähnte Definition der Schweizerischen Eidgenossenschaft - niemand weismachen, dieser Migrationspakt sei unverbindlich! Umso mehr: Ja zur Selbstbestimmungs-Initiative.

 

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