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Auswirkungen des EU-Rahmenabkommens auf die Schweiz

Erschienen am: Mi, 18.09.2019

Die Regierung scheint vom EU-Rahmenabkommen begeistert zu sein. Anders lässt es sich nicht erklären, dass ihr Tenor trotz diverser Pferdefüsse positiv ausfällt. So verwundert auch der grosse Bogen um das Killerargument nicht, den Europäischen Gerichtshof; obwohl seine Entscheide nebst für die Eidgenossenschaft auch für den Kanton St. Gallen verbindlich wären.

Die bilateralen Beziehungen werden hochgelobt. Dumm ist nur, dass die Bilateralen mit dem InstA zu unilateralen Verträgen mutieren, auch wenn das manche nicht wahrhaben möchten.

Mit dem Rahmenabkommen werden neue Sanktionen und Guillotinen installiert. Unter dem Begriff «Ausgleichsmassnahmen» kann die EU Sanktionen «bis hin zur teilweisen oder vollständigen Suspendierung der betroffenen Abkommen ergreifen» (Artikel 10 Absatz 6). Gleichzeitig wird die bisherige Guillotineklausel der Bilateralen 1 zementiert und mit dem Rahmenabkommen sowie - NOCH SCHLIMMER - mit zukünftigen Abkommen verknüpft. Dies schmälert unseren zukünftigen Handlungsspielraum und die Erpressbarkeit wird massiv erhöht.

Die Regierung nennt in ihrer Antwort weitere Pferdefüsse. Unter all diesen Vorzeichen wären eigentlich umfassende Nachverhandlungen eine gute Idee. Nur hält die Regierung selber fest, dass der Bundesrat die Verhandlungen bereits ABGESCHLOSSEN hat; auch die EU kommunizierte dies wiederholt.

Der Bundesrat spricht denn auch in seiner Stellungnahme zu Handen der EU nicht von Nachverhandlungen, sondern von Klärungen und Präzisierungen. Man ist geneigt zu fragen, was für Dilettanten das vorliegende Vertragswerk ausgehandelt haben, die nicht wissen oder verstehen, was sie zu Papier brachten.

Dass die Regierung das InstA insofern nicht ablehnt, ist nicht verständlich.

Die Unterzeichnung des InstA wäre staatspolitisch verwerflich. Insbesondere die Verpflichtung zur automatischen Rechtsübernahme und die Übernahme der EU-Gerichtsbarkeit sind existenzielle Verstösse gegen unsere Verfassung und verletzen in krasser Weise unsere tragenden staatspolitischen Grundwerte. Das Abkommen höhlt die direkte Demokratie aus, missachtet unsere Unabhängigkeit, die Neutralität und den Föderalismus und gefährdet unsere Wohlfahrt.

Selbst zur Unionsbürgerrichtlinie hätte letztlich der EUGH das letzte Wort; denn der Entscheid des EUGH ist NICHT referendumsfähig! Einem solchen Knebelvertrag – welcher in Tat und Wahrheit nichts anderes als einen verkappten Beitrittsvertrag darstellt – kann ein normaler Bürger nicht zustimmen.

Zum Abschluss noch eine zynische Fragestellung: Kann denn das EU-Rahmenabkommen für uns derart vorteilhaft sein, dass wir von der EU mit dem Brecheisen zu unserem Glück gezwungen werden müssen? Warum erpresst uns die EU mit der Nichtanerkennung der Schweizer Börse, wenn doch das InstA angeblich ohnehin dermassen vorteilhaft für uns wäre?

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