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Mit der Begrenzungsinitiative ein angestautes Problem endlich lösen

Erschienen am: Mo, 17.02.2020

Die Begrenzungsinitiative wird oft als Kündigungsinitiative bezeichnet. Dies sind jedoch Fake-News! Die Abstimmungsvorlage verlangt nur die eigenständige Regelung der Zuwanderung, nicht mehr und nicht weniger. Die Initiative gefährdet auch die Bilateralen Verträge nicht, denn die Interessen der EU zur Beibehaltung der restlichen Abkommen – insbesondere das Landverkehrsabkommen – sind schlicht zu gross. Und: Die Bestimmungen der Welthandelsorganisation WTO beruhen auf dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung und haben ein gehöriges Wort mitzureden, denn sowohl die Schweiz als auch die EU sind Mitglieder der WTO. Dieser allgemeine Grundsatz wird durch WTO-spezifische Prinzipien für den Welthandel operabel gemacht. Die Prinzipien der Meistbegünstigung, der Gleichbehandlung unter den Mitgliedstaaten und der Gegenseitigkeit. Zudem ist mittlerweile das Abkommen über Handelserleichterungen (TFA) der WTO in Kraft getreten. Auch über diese kann sich die EU nicht hinwegsetzen! Der zollfreie Zugang der Schweizer Industrie- und Handelsgesellschaften zum EU-Markt wird auch nicht durch die Bilateralen 1, vielmehr durch das Freihandelsabkommen Schweiz-EU aus dem Jahr 1972 sichergestellt. Dieses unterliegt keiner Guillotine-Klausel und funktioniert für beide Partner einwandfrei. Man sieht, die Drohgebärden der Initiativgegner verpuffen im Nirgendwo. Mit der Begrenzungsinitiative können wir ein angestautes Problem endlich lösen, ohne dabei die Bilateralen Verträge aufs Spiel zu setzen. Darum Ja zur Begrenzungsinitiative.

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