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Ist dieser Hosenlupf verkraftbar?

Erschienen am: Mo, 12.09.2011

Am 26. September haben die Stimmbürger der Gemeinde Oberbüren über zwei Projektierungskredite zu befinden. Zum einen betreffend des Neubaus einer Mehrzweckhalle in Niederwil. Zum anderen betreffend der Sanierung des Westtrakts des Primarschulhauses Brühlacker in Oberbüren. Hierüber liegen zwei Gutachten samt Anträgen vor.

Der Sanierungsbedarf des Primarschulhauses Brühlacker ist nachvollziehbar. Die seinerzeitige Grossinvestition ins OZ Thurzelg führte indirekt zum wiederholten Aufschub der Brühlacker-Sanierung. Mittlerweile drängen sich umfassende Massnahmen auf, wodurch auf einen Schlag erhebliche Unterhaltskosten anfallen.

Der realisierte Neubau des OZ Thurzelg in Oberbüren sollte das gesellschaftliche Zusammenwirken von Oberbüren, Niederwil und Sonnental verstärken. Eine zusätzliche Mehrzweckhalle in Niederwil - welche ich der Niederwiler Bevölkerung grundsätzlich gönne - dürfte hingegen den gemeindeinternen Röstigraben wieder öffnen.

In seinem Gutachten beziffert der Gemeinderat das Investitionsvolumen in den nächsten wenigen Jahren auf 16 Mio. Franken und warnt gleichzeitig vor einer markanten Verschuldung der Gemeinde. Trotz Steuerfusserhöhung um 6 % wird mit einer Verschuldung in der Grössenordnung von 10'000 Franken pro vierköpfige Familie kalkuliert. Doch sind hier wirklich alle anstehenden Verbindlichkeiten miteinbezogen? Warum bleiben die noch zu tätigenden Abschreibungen sowie die Unterhaltskosten im gemeinderätlichen Gutachten fast unerwähnt? Allein die aktuellen, anteiligen mittel- und langfristigen Schulden der Oberstufenschulgemeinde belaufen sich auf einen zweistelligen Millionenbetrag. Auch jene der Primarschulgemeinden sind siebenstellig. Selbst die Projektierungskredite für die beiden neuen Bauprojekte blieben in der Berechnung unberücksichtigt. Im Gutachten ebenfalls nicht erwähnt blieb der Investitions-, Abschreibe- und Sanierungsbedarf für die Kläranlage und das Kanalisationsnetz, wie es Seite 2 des Amtberichts 2009 festhält. Und gerade dieser Amtsbericht lässt bezüglich Strassenunterhalt/-sanierung einen Bedarf von weit mehr als die heute in Rede gestellten 1,5 Mio. Franken vermuten.

Im gemeinderätlichen Gutachten bleiben zu viele finanzielle Verbindlichkeiten der Gemeinde unerwähnt. Müsste im Sinne einer nüchternen, gesamtheitlichen Auslegeordnung nicht vielmehr mit einem mittelfristigen Investitions-, Abschreibe- und Unterhaltskostenbedarf von annähernd 40 Millionen Franken gerechnet werden? Allein der Finanzbedarf der Schulen übersteigt mittlerweile die durch natürliche und juristische Personen entrichteten Steuern. Unter diesen Voraussetzungen stellt sich folgerichtig die Frage, ob denn die Gemeinde angesichts des aktuellen, strukturellen Jahresdefizits in der Grössenordnung von 2 Millionen Franken einen derartigen Hosenlupf zu verkraften im Stande ist. Folgen weitere, gar markante Steuererhöhungen?

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