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Verfassungsgerichtsbarkeit zerstört Demokratie

Erschienen am: Di, 01.02.2011

Glücklicherweise weist die Bundesverfassung der Schweiz im Vergleich mit anderen Ländern eine Eigenheit auf: Sie sieht keine Verfassungsgerichtsbarkeit für Bundesgesetze vor, d.h. vom Parlament, der Bundesversammlung, erlassene Gesetze können vom Bundesgericht nicht wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben werden. Gut so, denn kürzlich war den Medien folgende Richteranmassung zu entnehmen:

Vor rund zwei Jahren schob Belgien einen afghanischen Asylbewerber nach Griechenland ab und bezog sich hierbei auf das Dubliner Übereinkommen, welches für alle EU-Staaten (und weiteren, auch für die Schweiz) Gültigkeit hat. Darin sind insofern die Zuständigkeiten geregelt, wonach der Staat, in den der Asylbewerber nachweislich zuerst eingereist ist, das Asylverfahren durchzuführen hat. Das ist in besagtem Fall Griechenland. So weit, so gut. Im unschriebenen Fall masste sich jedoch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kurzerhand an, Belgiens Rückschiebung des Asylbewerbers nach Griechenland zu verurteilen, obwohl Belgiens Vorgehen in Einklang mit dem Dubliner Übereinkommen steht. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte masst sich also kurzerhand an, das Dubliner Übereinkommen ausser Kraft zu setzen! Begründung: Die Bedingungen für Asylbewerber seien in Griechenland unmenschlich und erniedrigend.

Ungeheuerlich, wie sich Richter über internationale Übereinkommen hinweg setzen. Noch dazu mit einer Begründung, die seinesgleichen sucht. Im Jahr 2004 war Griechenland Gastgeber der olympischen Spiele. Griechenland gilt als Top-Feriendestination; das können die Richter wohl aus eigener Erfahrung bestätigen. Aber für Asylbewerber sollen die Bedingungen unmenschlich und erniedrigend sein?

Schlussfolgerungen: Seien wir auf der hut, wenn es darum geht, uns internationalen Verträgen, Übereinkommen und Organisationen anzuschliessen und gar zu unterstellen. Nicht selten wird damit unsere direkte Demokratie ausgehöhlt und untergraben. Auch die Verfassungsgerichtsbarkeit innerhalb der Schweizer Gesetzgebung ist entschieden zu verhindern! Wehe, wenn die Richter losgelassen. Das Volk hätte nichts mehr zu sagen, nur anstandslos die Zeche zu bezahlen!

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