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Irreführung durch die Initiativgegner

Erschienen am: Mi, 20.01.2016

"Die Durchsetzungsinitiative nütze bei sexueller Belästigung und einfachem Diebstahl nichts". Mit solchen Aussagen versuchen Exponenten des Nein-Komitees, die Bevölkerung zu verunsichern. Bei näherer Betrachtung stellt sich jedoch eine Unehrlichkeit in kaum zu überbietender Weise dar. Sind es nicht vornehmlich die Exponenten des Nein-Komitees, welche sich partout weigern, den Volksentscheid zur Ausschaffungsinitiative umzusetzen, indem sie auftragswidrig den von Volk und Ständen verworfenen Gegenentwurf als Basis für die Gesetzgebung verwendeten?

Warum setzten sich die Exponenten des Nein-Komitees nicht dafür ein, das Gesetz mit jenen Tatbeständen zu ergänzen, wie sie es im Sinne ihres eingangs erwähnten Zitats bemängeln? Der Versuch, das Volk mit einer derartigen Scheinheiligkeit auf die falsche Fährte zu locken, zeugt von einer boshaften, das Volk für unmündig und dumm haltenden Dreistigkeit.

Zur Klarstellung: Die Durchsetzungsinitiative sieht den Landesverweis bei einer rechtskräftigen Verteilung aufgrund z.B. sexueller Nötigung, Vergewaltigung, Schändung und Raub vor.

Wollen die Initiativ-Gegner etwa weiter gehen und sexuelle Belästigung sowie einfachen Diebstahl als Ausschaffungsgrund einführen? Sie hätten fünf Jahre Zeit gehabt, dies gesetzlich so zu regeln, taten es aber nicht! Und warum setzen sich diese Damen und Herren nicht im Sinne der Durchsetzungsinitiative ein, dass Vergewaltigung, Schändung und Raub zur Ausschaffung führt?

Alle Ausländer, die sich an unsere Regeln und Gesetze halten, profitieren von der klaren Regelung der Durchsetzungsinitiative. Daher ein klares Ja zur Durchsetzungsinitiative.

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