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Tempo 30 bzw. 50 innerorts

Erschienen am: Mi, 14.02.2024

Die Befürworter vermehrter Temporeduktionen scheinen Gefallen daran zu haben, sich über übergeordnetes Recht hinwegzusetzen. So bekräftigte der Bundesrat mit seiner Medienmitteilung vom 24. August 2022, "dass auf verkehrsorientierten Strassen innerorts auch künftig grundsätzlich Tempo 50 gilt und die heutigen Voraussetzungen für Geschwindigkeitsreduktionen weiterhin beachtet werden müssen. Damit wird sichergestellt, dass die Funktion des übergeordneten Verkehrsnetzes nicht gefährdet wird und der Verkehr auf diesem übergeordneten Netz bleibt."

Darauf basierend hat der St. Galler Kantonsrat kürzlich beschlossen, "dass Lärmsanierungen an Staatsstrassen und Gemeindestrassen erster Klasse durch raumplanerische Massnahmen sowie den Einbau lärmarmer Beläge erfolgen muss. Auf Tempo-30-Zonen ist zu verzichten. Sind sie als einzige Möglichkeit aus Sicherheitsgründen ausnahmsweise erforderlich, so darf die Leistungsfähigkeit der Strasse dadurch nicht beschränkt werden". Zudem wurde die Regierung per Motion beauftragt, dass auf verkehrsorientierten Strassen grundsätzlich die bundesrechtlich vorgesehene Höchstge­schwin­digkeit zu signalisieren ist. Ziel ist insbesondere, Schleichverkehr zu verhindern, d.h. dass der Verkehr nicht auf Quartierstrassen ausweicht. Das wäre fatal.

Da dürfen nun die Mehrheit des Wiler Stadtrats wie auch einige Vertreter aus dem Wiler Stadtparlament noch so trotzen: Die Gemeindeautonomie endet nun mal dort, wo übergeordnete Regelungen Recht spricht. Hier sind dies Bund und Kanton. Daran hat sich auch der gesamte Wiler Stadtrat samt Stadtparlament und Verwaltung zu halten.

Ich persönlich unterstütze Bemühungen um sinnvolle Massnahmen bei nicht-verkehrsorientierten Strassen, insbesondere auf Quartiersstrassen. Dort können denn auch weiterhin Temporeduktionen sinnvollerweise angeordnet werden.

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